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ChannelStack GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen
ChannelStack GmbH
Mergelkamp 31
59379 Selm
21.09.2025
Der Anbieter stellt dem Kunden eine Softwarelösung über das Internet bereit (Software-as-a-Service). Diese dient insbesondere der Verwaltung, Buchung, Abrechnung sowie Organisation von Produkten, Dienstleistungen, Inventar, Verträgen und anderen Assets im geschäftlichen Umfeld. Zudem wird diese zum Controlling von Kundenbeziehungen verwendet.
Zum Vertragsgegenstand zählen:
Der Anbieter darf für den Betrieb weitere Dienstleister, insbesondere Cloud-Anbieter, beauftragen. Dies entbindet ihn jedoch nicht von seiner alleinigen Verantwortung zur Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden.
Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde gegen Entgelt Zugang zur jeweils aktuellen Version der Software. Die Installation erfolgt auf Servern, die über das Internet erreichbar sind.
Der Funktionsumfang richtet sich nach der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf www.channelstack.de und dem vom Kunden gewählten Lizenzmodell. Fehler, die den ordnungsgemäßen Betrieb beeinträchtigen, werden vom Anbieter nach Möglichkeit zeitnah behoben. Zudem wird die Software regelmäßig durch Updates und Upgrades weiterentwickelt.
Der genaue Funktionsumfang wird in einem Angebot dokumentiert, das vom Anbieter erstellt und vom Kunden angenommen wird.
Der Kunde kann über die Plattform Angebote anfordern. Diese Anfragen stellen noch keine verbindliche Bestellung dar.
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software für die Vertragslaufzeit. Das Recht umfasst ausschließlich die bestimmungsgemäße Verwendung im Rahmen der vorgesehenen Funktionen.
Der Kunde darf die Software nur über vom Anbieter zugelassene Schnittstellen bearbeiten. Er darf die Software nicht vervielfältigen, herunterladen oder auf Datenträgern installieren.
Ist der Kunde selbst als Anbieter von Leistungen tätig, darf er die Software auch im Verhältnis zu seinen Endkunden einsetzen und diesen Zugang gewähren. Dabei verpflichtet sich der Kunde:
Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen den Endkunden und dem Anbieter entsteht nicht. Die technische Betreuung der Endkunden obliegt dem Kunden selbst.
Über diese Regelung hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software Dritten zur Verfügung zu stellen, zu verkaufen oder zu vermieten.
Der Anbieter stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung, der für die Ablage der im Rahmen der Software generierten Daten vorgesehen ist. Der Kunde darf Daten in üblichem Umfang speichern. Der Anbieter sorgt für die Abrufbarkeit der Daten sowie der Software über das Internet und ergreift geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Datenverlust und unbefugtem Zugriff.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte über die Software zu speichern, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
Nach Vertragsende hat der Kunde 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren. Ein Anspruch auf Herausgabe der Software selbst besteht nicht.
Der Kunde bleibt zu jederzeit Alleinberechtigter an den Daten und kann daher auch stets eine Herausgabe und Löschung der Daten fordern.
Der Anbieter beantwortet technische Anfragen und Problemberichte des Kunden werktags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Deutschland). Der Support richtet sich an die Administratoren des Kunden. Endnutzer oder Endkunden des Kunden erhalten keinen direkten Support durch den Anbieter.
Der Support erfolgt per E-Mail oder über ein eventuell durch den Anbieter zur Verfügung gestelltes Ticketsystem.
Der Anbieter ist bemüht, alle Anfragen in einem zumutbaren Zeitrahmen zu beantworten, kann jedoch keine Garantie für Beantwortung und Lösung des Problems zu einem festen Zeitpunkt geben.
Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Software von mindestens 99 % pro Jahr, einschließlich Wartungszeiten. Anpassungen, Updates und technische Arbeiten können zu kurzfristigen Beeinträchtigungen führen, soweit dies technisch erforderlich ist.
Schwere Fehler werden werktags innerhalb von drei Stunden nach Bekanntwerden bearbeitet. Ist eine Behebung innerhalb von sechs Stunden nicht möglich, informiert der Anbieter den Kunden über Grund und voraussichtliche Dauer.
Der Kunde stellt sicher, dass keine rechtswidrigen Inhalte in der Software gespeichert werden. Er verhindert unbefugten Zugriff Dritter, sichert seine Daten regelmäßig und verwendet aktuelle Schutzmaßnahmen gegen Viren und Schadsoftware.
Passwörter sind regelmäßig zu ändern und geheim zu halten. Der Anbieter ist berechtigt, die vom Kunden gespeicherten Inhalte zur Sicherstellung des Zugriffs sowie zu Sicherungszwecken zu vervielfältigen.
Der Kunde zahlt für die Nutzung der Software sowie für bereitgestellten Speicherplatz die im Angebot festgelegten Entgelte, einschließlich einmaliger, monatlicher oder nutzungsabhängiger Gebühren zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.
Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung einmal jährlich um bis zu 10 % zu erhöhen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen, gilt die Erhöhung als akzeptiert. Im Fall eines Widerspruchs kann der Anbieter das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Konditionen fortsetzen oder mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Software im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen. Er darf den Zugang des Kunden sperren, wenn ein berechtigter Verdacht auf Rechtsverletzungen besteht.
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Anbieter uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Für Datenverluste haftet der Anbieter nur, wenn der Kunde ordnungsgemäße Datensicherungen vorgenommen hat.
Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen den im Vertrag vereinbarten Funktionen entspricht.
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Kenntniserlangung, in Textform anzuzeigen (Mängelrüge). Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung insoweit als genehmigt.
Nach einer gemeldeten Mängelrüge wird der Anbieter innerhalb angemessener Frist mit der Beseitigung beginnen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Fehlerbehebung oder Bereitstellung eines Workarounds.
Eine förmliche Abnahme ist nicht erforderlich. Die Software gilt als abgenommen, sobald der Kunde sie produktiv nutzt, spätestens jedoch zehn (10) Werktage nach Bereitstellung, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Beginn des Vertragsverhältnisses ergibt sich aus dem separat vereinbarten Angebot.
Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag erstmals nach 24 Monaten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 24 Monate.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, etwa bei Zahlungsverzug oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen.
Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Der Anbieter ist gegenüber Endkunden des Kunden nicht Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Details zur Datenverarbeitung werden in einem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen ausschließlich für die Vertragsdurchführung zu verwenden und diese streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, soweit eine Partei aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist. In diesem Fall wird die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich über die Offenlegungspflicht informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist, und die Offenlegung auf das erforderliche Minimum beschränken.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten wird Selm als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
Der Vertrag kann in Textform geschlossen werden, auch online. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
Beide Parteien dürfen die Firmenlogos gegenseitig als Referenz verwenden, vorbehaltlich Widerruf. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 10.12.2025